Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zu guter Letzt – das Kleingedruckte
Spielregeln für den professionellen Umgang miteinander

Die Angebote erfolgen unverbindlich und freibleibend. Die Angebotsdaten beruhen auf Angaben des Verkäufers und erfolgen nach besten Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Irrtum bleiben vorbehalten.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und nur mit unserer schriftlichen Zustimmung weitergegeben werden.
Die Weitergabe eines Angebotes / von Informationen ohne unsere schriftliche Zustimmung verpflichtet den Weitergebenden zur Zahlung der Provision in voller Höhe, falls daraufhin ein Vertrag zwischen einem Dritten oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat und dem von uns benannten Vermieter, Verpächter oder Verkäufer zustande kommt.
Ist Ihnen die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, uns die Informationsquelle innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich schlüssig nachzuweisen.
Andernfalls sind Sie in jedem Falle bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt verpflichtet die volle Provision zu zahlen.

AGB:

Das Anfordern – mündlich oder in Schriftform – unserer Angebote bedeutet die Auftragserteilung/Maklerauftrag.
Das Verwenden unserer Angebote oder Inanspruchnahme oder Duldung unserer Dienstleistungen bedeutet
Akzeptieren nachfolgender Geschäftsbedingungen und Provisionssätze.

Provisionsanspruch
Die Firma m2 Immobilien – nachfolgend „Makler“ genannt – erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von
Gelegenheiten zum Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer von zur Zeit 19%:
1. Bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5% des Kaufpreises.
2. Bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten.
3. Bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5% des Kaufpreises.
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an den Makler zu
zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist.

Fälligkeit der Provision
Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss
eines Vertrages über das angebotene Objekt zustande kommt. Die Art des Vertrages ist unerheblich. Es kommt
allein auf die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages an. Abschluss und Bedingungen sind mitzuteilen.
Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen Erwägungen
neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande kommt (z.B. Abschluss eines
Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

Abschluss des Hauptvertrages
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu
informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes behalten wir uns vor vom Auftraggeber
Verzugszinsen in Höhe von 8% in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten,
dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

Doppeltätigkeit
Der Makler darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber
bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und –informationen ohne ausdrückliche
Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der
Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits
die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Makler die mit
ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Bereits bekannte Angebote/Geschäftsangelegenheiten müssen zurückgewiesen werden. Unser Nachweis gilt
als unbekannt, sofern uns der Empfänger die Vorkenntnisse nicht innerhalb von 5 Arbeitstagen schriftlich und
schlüssig mitteilt und widerspricht. Informationsquelle und Datum sind mitzuteilen.

Haftung
Der Makler haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Makler
ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadenersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet
der Makler in demselben Umfang. Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz
neben der Leistung, den Schadenersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder
Unmöglichkeit.

Angaben
Unsere Angaben basieren auf erteilten Informationen Dritter. Wir haften nicht für die Richtigkeit und
Vollständigkeit der von uns weitergegebenen Angaben. Unsere Angaben sind freibleibend. Zwischenabschluss,
Zwischenverkauf und -vermietung, Auslassung und Irrtum bleiben vorbehalten.
Als Rechtsgrundlage gilt allein der abgschlossene Hauptvertrag.

Schriftformerfordernis
Vertragsänderung, Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
vereinbaren.
Die Kündigung des Maklervertrages bedarf ebenso der Schriftform.

Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit gesetzlich zulässig,
Friedberg.

Rufen Sie uns an.

Wir beraten Sie gerne
und freuen uns auf
Ihren Anruf.

Tel. 0641 - 966 133 50

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